Krankenzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Leistungen in den letzten Jahren immer weiter eingeschränkt. Dies hat dazu geführt, dass die Versicherten oft erhebliche Zuzahlungen sowohl für Medikamente als auch für dringend benötigte Heil- und Hilfsmittel leisten müssen. Um diese Finanzierungslücken zu schließen, wird allen gesetzlich pflichtversicherten Personen der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung empfohlen.

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften bieten Krankenzusatzversicherungen an. Die Leistungen und die Tarife unterscheiden sich zum Teil erheblich von einander. Aus diesem Grunde empfiehlt sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages immer ein genauer Vergleich.

In den meisten Fällen kann sich der Versicherte die gewünschten Leistungen nach einem Baukastenprinzip selbst zusammenstellen. Im Krankenhaus können die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem 1- bzw. 2-Bett-Zimmer übernommen werden. Weitere mögliche Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sind zum Beispiel Kostenübernahmen für alternative Heilmethoden, für Zahnersatz, für Brillen sowie für medizinische Behandlungen im Ausland.




Anregungen oder Fragen

Haben Sie Fragen zu diesem Sachverhalt? Benötigen Sie oder jemand den Sie kennen eine Auskunft bzgl. einer Anregung zu diesem Gebiet?
Wir vermitteln und stehen Ihnen zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular

Bei rechtlichen Fragen stehen Juristen der Rechtsanwaltskanzlei
Werktags unter +49 (0) 30 89094005 * bereit.

*Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es den Rechtsanwälten standesrechtlich untersagt ist kostenlose Rechtsberatung anzubieten.




Call Now Button