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Kritische Infrastrukturen & NIS-2

KRITIS & NIS-2: Sind Sie betroffen – und vorbereitet?

Wir prüfen Ihre Betroffenheit nach KRITIS-Verordnung und NIS-2, ordnen die Pflichten ein und begleiten Sie bis zur nachweisbaren Umsetzung.

Worum es geht

Mit NIS-2 weitet sich der Kreis der betroffenen Organisationen drastisch aus – viele Unternehmen wissen noch gar nicht, dass sie unter die Pflichten fallen. Wer betroffen ist, muss technische und organisatorische Maßnahmen, Meldewege und ein Risikomanagement nachweisen – mit persönlicher Haftung der Geschäftsführung.

Wir machen den ersten und wichtigsten Schritt einfach: eine klare Einschätzung, ob und wie stark Sie betroffen sind. Danach begleiten wir Sie strukturiert zur Erfüllung der Anforderungen – ohne Panik, aber mit dem nötigen Ernst.

„Sie wissen rechtssicher, ob Sie betroffen sind, welche Pflichten gelten und wie Sie sie erfüllen."

  • Betroffenheit rechtssicher klären
  • NIS-2-Pflichten verstehen
  • Gap-Analyse & Maßnahmenplan
  • Meldeprozesse aufsetzen
  • Haftung der Leitung absichern
  • Auditfeste Nachweise

Leistungen

Was wir konkret für Sie tun

Betroffenheits-Einschätzung

Klare Analyse, ob Ihre Organisation unter KRITIS-Verordnung oder NIS-2 fällt – mit Begründung und Einordnung der Sektoren.

Gap-Analyse

Soll-Ist-Abgleich Ihrer Maßnahmen gegen die gesetzlichen Anforderungen. Sie sehen genau, was noch fehlt.

Umsetzungsbegleitung

Technische und organisatorische Maßnahmen, Meldeprozesse, Risikomanagement und Schulung – Schritt für Schritt.

Nachweis & Dokumentation

Prüf- und auditfeste Belege, die der Aufsicht und der eigenen Geschäftsführung standhalten.

NIS-2Check
GapAnalyse
TOMMaßnahmen
24/7Vorfall

Häufige Fragen

KRITIS – Ihre Fragen

Was ist NIS-2 und wen betrifft es?
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die deutlich mehr Organisationen verpflichtet als die bisherige KRITIS-Regelung – darunter viele mittelständische Unternehmen in Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, Wasser, Produktion, IT und Verwaltung. Wir prüfen Ihre konkrete Betroffenheit.
Woher weiß ich, ob meine Firma betroffen ist?
Das hängt von Sektor, Größe und Tätigkeit ab. Unsere Betroffenheits-Einschätzung gibt Ihnen eine klare, begründete Antwort – das ist der wichtigste erste Schritt.
Welche Pflichten kommen auf Betroffene zu?
Unter anderem ein Risikomanagement, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, Meldepflichten bei Vorfällen und Nachweisführung. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung.
Wir sind unsicher und haben noch nichts gemacht – ist das schlimm?
Sie sind nicht allein, und es ist nicht zu spät. Wichtig ist, jetzt zu starten. Wir bringen Struktur in das Thema und priorisieren, was zuerst zu tun ist.
Bis wann müssen wir NIS-2 umgesetzt haben?
Die Pflichten gelten bereits – wer betroffen ist, sollte nicht auf weitere Fristen warten, sondern jetzt handeln, allein schon wegen der persönlichen Haftung der Geschäftsführung. Wir helfen Ihnen, zügig in einen nachweisbaren Zustand zu kommen.
Können wir KRITIS/NIS-2 und Umsetzung aus einer Hand bekommen?
Ja, und das ist unser Vorteil: Wir prüfen nicht nur die Betroffenheit, sondern setzen die technischen und organisatorischen Maßnahmen über Systemhaus.IT auch um – statt Sie mit einem Gutachten allein zu lassen.

KRITIS / NIS-2 Betroffenheit prüfen

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